Dein Weg an der Wirtschaftsschule!
Wir bereiten dich in 4 Jahre auf einen hochwertigen und attraktiven Schulabschluss vor.
Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahme in die 7. Klasse (vierstufige WS):
- Mittelschüler
- mit mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch/Englisch/Mathematik im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der 6. Klasse
- oder
- bestandener Aufnahmeprüfung für den M-Zug,
- mit mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch/Englisch/Mathematik im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der 6. Klasse
- Gymnasiasten undRealschüler mit
- Vorrückungserlaubnis bzw. Vorrücken auf Probe
- oder
- ohne Vorrückungserlaubnis, aber max. 1x Note 5 in Fächern der WS
- Vorrückungserlaubnis bzw. Vorrücken auf Probe
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann für die 7. Klasse ein Probeunterricht absolviert werden.
Übertrittsvoraussetzungen lt. WSO:
„(3) 1Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 als Eingangsstufe der vierstufigen und die Jahrgangsstufe 8 als Eingangsstufe der dreistufigen Wirtschaftsschule setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler
1. für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule geeignet ist,
2. den Besuch mindestens der vorausgehenden Jahrgangsstufe der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums nachweisen kann,
3. am 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres bei Aufnahme in die
a) vierstufige Wirtschaftsschule das 15. Lebensjahr,
b) dreistufige Wirtschaftsschule das 16. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat.
2In die Jahrgangsstufe 7 der vierstufigen Wirtschaftsschule wird zudem aufgenommen, wer die Vorklasse nach Abs. 2 erfolgreich durchlaufen hat. 3Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
(4) 1Für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule sind Schülerinnen und Schüler geeignet
1. einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule, sofern sie nicht eine Mittlere- Reife-Klasse besuchen, wenn sie in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66
a) im Zwischenzeugnis oder
b) im Jahreszeugnis
erreichen, gegebenenfalls ergänzt durch eine Aufnahmeprüfung nach § 7 Abs. 2 der Mittelschulordnung (MSO),
2. öffentlicher oder staatlich anerkannter Gymnasien, Realschulen oder Mittelschulen, wenn sie
a) die Vorrückungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Vorrücken auf Probe in die der Eingangsstufe entsprechende Jahrgangsstufe erhalten haben oder
b) im Jahreszeugnis der der Eingangsstufe vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 nachweisen, oder
3. die mit Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben.
2Die Zeugnisse nach Satz 1 und der mit Erfolg besuchte Probeunterricht gelten nur für das folgende Schuljahr.
(5) 1Schülerinnen oder Schüler von Gymnasien, Realschulen oder Mittleren-Reife-Klassen der Mittelschulen, denen das Wiederholen versagt wurde, können auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nach den Abs. 3 und 4 in die gleiche oder nächst höhere Jahrgangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule nur aufgenommen werden, wenn sie nach ihrem bisherigen Bildungsverlauf für den Besuch der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule geeignet erscheinen. 2Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.“
Stundentafel für die 4-stufige Wirtschaftsschule
Jahrgangsstufe | 7 | 8 | 9 | 10 |
Religionslehre oder Ethik | 2 | 2 | 2 | 2 |
Deutsch | 4+11) | 4 | 4 | 4 |
Englisch | 5 | 5 | 4 | 4 |
Mathematik | 3+11) | 3 | 4 | 42) |
Geschichte/ Politik und Gesellschaft | 2 | 2 | 2 | 2 |
Mensch und Umwelt | 2 | 2 | – | – |
Musisch-ästhetische Bildung | 2 | 2 | – | – |
Sport | 2+2 | 2+2 | 2+2 | 2+2 |
BetriebswirtschaftlicheSteuerung und Kontrolle | 2 | 6 | 6 | 6 |
Übungsunternehmen | – | – | 4 | 4 |
Wirtschaftsgeographie | – | – | 2 | 2 |
Informationsverarbeitung | 4 | 2 | – | – |
Gesamt | 30 + 2 | 30 + 2 | 30 + 2 | 30 + 2 |
1) Zur differenzierten Förderung der Schülerinnen und Schüler
Wesentliche Fächer (weitere Informationen auf den entsprechenden Fächer-Seiten unter „Fächer“)
Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle:
– Zusammenführen der Fächer Betriebswirtschaft und Rechnungswesen, um das Fach Rechnungswesen in einen betrieblichen Gesamtzusammenhang zu stellen
– Inhaltliche und zeitliche Straffung des Fachs Rechnungswesen
Mathematik:
– Verankerung als Pflichtfach für alle Wirtschaftsschüler, um ihnen eine bessere Chance für weitere schulische Anschlüsse (z.B. FOS) zu verschaffen
– keine verpflichtende Abschlussprüfung, sondern wahlweise statt Abschlussprüfung im Fach Übungsunternehmen wählbar
– in Jahrgangsstufe 10: Stundenverlagerung vom Fach „Übungsunternehmen“ möglich
Übungsunternehmen:
– Verankerung als Pflichtfach
– Vernetzung der anderen Unterrichtsfächer und enge Verzahnung insbesondere mit den Fächern Deutsch, Englisch und Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle
– wahlweise Abschlussprüfung statt Abschlussprüfung in Mathematik (in Jahrgangsstufe 10: Stundenverlagerung vom Fach „Mathematik“ möglich
Informationsverarbeitung:
– Zusammenführen der Fächer Textverarbeitung und Datenverarbeitung
– Reduzieren des Stundenumfangs im Fach Textverarbeitung, da dieser den aktuellen Anforderungen der Wirtschaft nicht mehr gerecht wird
– Ziel: Erwerb grundlegender Kenntnisse der Informations- und Kommunikationstechnologien
– Praktische Anwendung dieser Kenntnisse ausgerichtet auf wirtschaftliche Problemstellungen
Mensch und Umwelt:
– Zusammenlegen der Fächer Biologie, Physik und Chemie
– Kaufmännisch orientierten Schülern praxisorientierten Zugang zu Naturwissenschaften ermöglichen
– Näherbringen der immer wichtigeren Zusammenhänge zwischen Naturwissenschaft und Wirtschaft
Geschichte/ Politik und Gesellschaft
Erziehung zu eigenverantwortlichem Handeln, Urteilsfähigkeit und zur Übernahme von Verantwortung in der Gesellschaft auf der Grundlage des Menschenbildes der Demokratie und der historischen Entwicklungen
Wirtschaftsgeographie
– Zusammenlegen der Fächer Erdkunde und Volkswirtschaft
– Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte der Geographie
Die Abschlussprüfung
Abschlussprüfungsfächer sind nach der 10. Jahrgangsstufe:
- Deutsch (schriftlich),
- Englisch (schriftlich und mündlich),
- Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle (schriftlich),
- Mathematik (schriftlich)
oder
Übungsunternehmen (praktisch und mündlich)
Die Wahl des Prüfungsfaches Mathematik oder Übungsunternehmen findet am Ende der 9. Jahrgangsstufe statt.
weiter Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des KM oder dem interaktiven Flyer